Gesellschaft, die

[623] Die Gesêllschaft, plur. die -en. 1. Im Abstracto und ohne Plural. 1) Die persönliche Versammlung mehrerer zu einem gemeinschaftlichen Endzwecke. Einem in einer Sache Gesellschaft leisten, eben das verrichten, was er verrichtet. Mit einem in Gesellschaft essen. Christus wurde in Gesellschaft zweyer Missethäter hingerichtet. Besonders, die Versammlung zum freundschaftlichen Umgange. Gönnen sie uns die Ehre ihrer Gesellschaft. Die Gesellschaft lieben. Und der Umgang mit andern überhaupt. Seine Gesellschaft ist mir unerträglich. Eines Gesellschaft fliehen, meiden. Sich von der Gesellschaft der Menschen entfernen. Der Ton der guten Gesellschaft. 2) In weiterer Bedeutung, die Verbindung mehrerer zu einem gemeinschaftlichen Endzwecke. So wohl überhaupt. Die Menschen sind zur Gesellschaft geboren. Der natürliche Trieb der Creatur, mit ähnlichen Creaturen zu leben, hat die Bande der Gesellschaft geknüpft, Zimmerm. Kein Laster ist ohne die Gesellschaft eines andern. Die natürliche Gesellschaft, eine Verbindung, welche die allgemeine Beschaffenheit der Menschen erfordert, im Gegensatze der willkührlichen, welche aus freyen Wahl errichtet wird. Als auch von besondern Verbindungen dieser Art. Mit einem in Gesellschaft treten. Jemanden in die Gesellschaft aufnehmen, aus der Gesellschaft stoßen, wo es aber auch die auf solche Art verbundenen Personen bedeuten kann. Mit einem in Gesellschaft stehen. Sich in eines Gesellschaft begeben. Die Gesellschaft stören.

2. Als ein Concretum, die auf solche Art verbundenen Personen, als ein Ganzes betrachtet. 1) Die zu einem gewissen Endzwecke persönlich versammelten Personen. In die gelehrte Gesellschaft gehen. Er gehöret nicht zu unserer Gesellschaft. Die Tischgesellschaft, Spielgesellschaft, Reisegesellschaft, Trinkgesellschaft, Brunnengesellschaft u.s.f. Besonders die zum freundschaftlichen Umgange versammelten Personen. In Gesellschaft gehen. Wir hatten gestern viele Gesellschaft, viele uns besuchende Personen. Er ist gern in Gesellschaft. Die Gesellschaft ging in das Nebenzimmer. Eben jetzt ist ihre Gesellschaft aus einander gegangen. Die Demuth will in Gesellschaft nicht mehr scheinen, als sie ist, Gell. 2) In weiterer Bedeutung, die zu Erreichung einer gemeinschaftlichen Absicht mit einander verbundenen Personen. Die menschliche Gesellschaft, alle Menschen überhaupt, als ein auf mancherley Art verbundenes Ganze betrachtet, welche oft auch nur die Gesellschaft schlechthin genannt werden. Ein nützliches Glied der menschlichen Gesellschaft seyn. Wo ist eine Privatthorheit, die nur in dem Bezirke unserer selbst bliebe und nicht auf irgend eine Weise sich der Gesellschaft mittheilte? Gell. d.i. den Personen, mit welchen wir in Verbindung stehen. Gesellschaften unter sich an- oder aufrichten. Eine Gesellschaft Schauspieler. Eine einfache Gesellschaft, einzelne zu Einem Zwecke verbundene Personen, im Gegensatze einer zusammen gesetzten, in welcher sich ganze einfache Gesellschaften als einzelne Personen und Glieder verhalten. Eine weltliche Gesellschaft, Personen, die sich zur gemeinschaftlichen Beförderung ihrer äußern Wohlfahrt verbunden haben, im Gegensatze der gottesdienstlichen. So auch die bürgerliche, häusliche, eheliche, herrschaftliche, väterliche, gelehrte Gesellschaft u.s.f. welche Ausdrücke auch insgesammt im Abstracto von der Verbindung selbst gebraucht werden können.

Anm. Bey dem Willeram Geselliscefte, im Nieders. Sellschup, im Schwed. Saellskap. Es ist ein sehr allgemeiner Ausdruck, welcher so wohl in gutem, als nachtheiligem Verstande gebraucht werden kann. In vielen Fällen haben besondere Arten[623] von Gesellschaften auch eigene Nahmen, dergleichen Staat, Kirche, Gewerkschaft, Zunft, Innung und hundert andere mehr sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 623-624.
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