Gewöhnen

[673] Gewöhnen, verb. reg. act. welches das thätige Zeitwort des vorigen Neutrius ist, gewohnen machen, d.i. Fertigkeit zu Empfindungen oder Handlungen einer Art ohne Bewußtseyn der Bestimmungsgründe hervor bringen. Die Pferde an den Wagen, einen jungen Menschen zur Arbeit gewöhnen. Ein Kind von der Brust (oder zu anderm Getränke als der Muttermilch,) gewöhnen, welches auch oft nur schlechthin ein Kind gewöhnen, besser aber entwöhnen, genannt wird. Ingleichen als ein Reciprocum, sich an oder zu etwas gewöhnen. Zu einem strengen Gehorsam, zur Arbeit gewöhnt seyn.

Anm. Im Angels. wenian, im Nieders. wennen. Das Hauptwort die Gewöhnung wird am häufigsten nur von der Gewöhnung oder Entwöhnung eines Kindes gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 673.
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