Jubeljahr, das

[1441] Das Jubeljahr, des -es, plur die -e. 1) Bey den ehemahligen Inden war allemahl das 50ste Jahr ein יובל oder Jubeljahr, da denn die Felder ruhen mußten, die Leibeigenen ihre Freyheit bekamen, und die veräußerten Güter wieder an ihre Herren fielen. Man leitet es in dieser Bedeutung entweder von יבל her, und erkläret es durch annum reductionis, oder von יובל, ein Widder, weil es durch den Schall der Widderhörner verkündiget wurde, daher es auch in der Deutschen Bibel das Halljahr genannt wird. 2) In der Römischen Kirche fing Bonifacius VIII. 1300 an, das erste Jahr eines neuen Jahrhundertes für ein Jubeljahr oder Jubiläum zu erklären, und allen, welche in demselben gewisse Kirchen besuchen würden, einen großen Ablaß zu ertheilen, daher es auch das Ablaßjahr genannt wurde. Clemens 6. erklärete 1350 jedes funfzigstes, sein Nachfolger Urban 6. 1389 jedes drey und dreyßigstes, und endlich Sixtus 4. 1475 jedes fünf und zwanzigstes Jahr für ein Jubeljahr, welche Einrichtung auch noch Statt findet. 3) In weiterer Bedeutung wird das hundertste Jahr, und in manchen Fällen auch das funfzigste Jahr von einer merkwürdigen Begebenheit an, ein Jubeljahr oder Jubiläum genannt, und unter diesem Nahmen mehrmahls gefeyert. Das Jubeljahr eines Ehepaares, oder dessen Jubiläum, das funfzigste Jahr dessen Ehestandes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1441.
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