Obliegenheit, die

[570] Die Obliegenheit, plur. die -en, von der letzten Bedeutung des vorigen Wortes, diejenige Handlung, welche uns oblieget, wozu man verbunden ist, ein Verhalten, welches durch ein Gesetz bestimmt ist, eine Pflicht. Auch im Pohlnischen ist Oblig die Pflicht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 570.
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