Pacht, der

[633] Der Pacht, des -es, plur. die Pächte. 1) * Ein jeder Vertrag, oder Contract; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche noch im Oberdeutschen gangbar ist, und wofür man im gemeinen Leben der Hochdeutschen in manchen Fällen noch Pact saget, S. dieses Wort. Einen Pacht mit den Satan machen. Den Pacht halten, erneuern, aufheben, den Vertrag, Contract. Es ist in dieser Bedeutung unstreitig aus dem Latein. Pactum entlehnet. Da die älteste Art Gesetze zu machen in einem verabredeten Vertrage zwischen dem Landesherren und seinen Unterthanen bestand, so wurde ein Gesetz in den ältesten Zeiten sehr häufig Pactum genannt, wovon in des Du Fresne Glossario Stellen genug vorkommen. Nach diesem Vorgange nannte man im 13ten und den folgenden Jahrhunderten auch im Deutschen ein Gesetz den oder die Pacht, oder mit der blasenden Aussprache einiger Provinzen, der oder die Pfacht, bey dem Stryker die Phacht, womit denn zuweilen auch das göttliche Gesetz bezeichnet wurde. 2) In engerer Bedeutung, ein Vertrag, in welchem man die Nutzung einer Sache einem andern gegen einen Theil des Ertrages, oder auch gegen eine bestimmte Geldsumme überlässet, in denjenigen Fällen, in welchen das Zeitwort pachten üblich ist; der Pacht-Contract. Ingleichen der Genuß der Nutzung vermöge und Kraft eines solchen Vertrages. Der Pacht der Zölle, der Einkünfte, der Accise, des Zehenten, der Jagd, der Fischerey, der Schenknahrung an einem Orte, der Kühe auf einem Landgute, einer Schäferey u.s.f. Etwas in Pacht nehmen, es pachten. Einem etwas in Pacht geben, im gemeinen Leben, es in Pacht austhun, es verpachten. Etwas in Pacht haben, den Ertrag einer Sache gegen eine bestimmte Vergütung genießen. Der Erbpacht, der erbliche Besitz und Genuß der Nutzungen gegen ein bestimmtes Pachtgeld; zum Unterschiede von einem Zeitpachte, welcher am häufigsten unter dem Pachte schlechthin verstanden[633] wird. Der eiserne Pacht, ein Pacht auf eine lange Zeit. Einen Pacht antreten. Aus dem Pachte gehen. In der engsten Bedeutung ist der Pacht der Genuß des Ertrages eines Landgutes oder eines Stückes der Erdfläche gegen eine jährliche verhältnißmäßige Geldsumme. Ein Gut in Pacht haben. Der Pacht eines Ackers, eines Gartens. S. Pachten. 3) Figürlich wird auch das Pachtgeld sehr häufig nur der Pacht genannt. Das Gut gibt hundert Thaler Pacht, trägt dem Besitzer so viel Pachtgeld ein. Den Pacht bezahlen. Mehr Pacht biethen. Viel, wenig Pacht geben. Den Pacht schuldig bleiben.

Anm. Der Plural ist in der zweyten Bedeutung von mehrern Arten des Pachtes am üblichsten, so wie er in der dritten nur von mehrern Summen Statt findet. Der Pacht in der zweyten Bedeutung heißt im mittlern Lat. Pactum, Apactus, Appaltus, Affictus, Fictum, Fictus, im Ital. Appalto, Fitto, Affitto. Wäre es nicht überwiegend wahrscheinlich, daß es von Pactum entlehnet worden, so würde das mittlere Lat. pacare, zahlen, bezahlen, Ital. pagare, Franz. payer, von welchem Paagium, Pacagium, Pedagium, Franz. Peage, ehedem auch einen Tribut, eine Steuer bedeutete, ein bequemes Stammwort abgeben. Im Deutschen scheinet es jüngern Ursprunges zu seyn, wenigstens kommt es in der ersten Bedeutung eines Gesetzes am frühesten vor. In vielen, besonders Niederdeutschen Gegenden, ist es weiblichen Geschlechtes, die Pacht, dagegen die Hoch- und Oberdeutschen es beständig im männlichen gebrauchen, welches auch dem Lat. Pactum gemäßer ist. In einigen Oberdeutschen Provinzen lautet dieses Wort Pfacht. Übrigens ist statt desselben im Oberdeutschen auch Bestand, und in einigen, besonders Niederdeutschen, Gegenden auch Arrende üblich, aus dem Franz. Arrende. S. Pachten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 633-634.
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