Pfründe, die

[756] Die Pfründe, plur. die -n, ein Wort, welches in der Römischen Kirche am üblichsten ist, den Unterhalt zu bezeichnen, welchen jemand auf Lebenszeit aus einer geistlichen Stiftung genießet; ingleichen ein Theil der Kirchengüter, ein geistliches Amt, ein mit Einkünften begleiteter Titel, so fern sie jemanden den nöthigen Unterhalt gewähren. So werden die Bisthümer, Abteyen, Prioreyen, Pfarren, Canonicate u.s.f. in Ansehung des Unterhaltes, welchen sie ihren Besitzern gewähren, Pfründen genannt. Eben diesen Nahmen bekommt eine Stelle in einem Hospitale oder einer andern ähnlichen Stiftung, welche jemand durch Kauf oder auf andere Art erhält, in Ansehung des Unterhaltes, welchen ihm dieselbe gewähret; in welchem Verstande es auch in der evangelischen Kirche üblich ist. Im mittlern Lateine Praebenda und Beneficium. Daher der Pfründner, derjenige, welcher eine Pfründe besitzet, welcher seinen Unterhalt aus einer geistlichen Stiftung hat, besonders so fern er zu keinen Amtsverrichtungen verbunden ist; die Pfründ-Collatur, im Oberdeutschen, das Patronat-Recht, der Kirchensatz.

Anm. Bey dem Notker schon Phruonda, im Schwabenspiegel Pfrunde. Man leitet es gemeiniglich von dem schon gedachten Lateinischen Praebenda her, von welchem auch das Holländ. Provande, das alt Franz. Prouvende, und das ehemahlige Deutsche Pröven abstammen. Allein unser Pfründe scheinet einen echt Deutschen Ursprung zu haben. Bey dem Ottfried ist B. 2, Kap. 4, V. 97 Pruanta Unterhalt, und V. 64 pruenten unterhalten, ernähren, und das Zeitwort pfründen kommt in eben diesem Verstande noch jetzt im gemeinen Leben Oberdeutschlandes vor. Pfründe scheinet also eigentlich einen jeden Unterhalt zu bedeuten, und kann zu dem alten frommen, Nutzen, Frucht bringen, gehören.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 756.
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