Rappe (2), die

[936] 2. Die Rappe, plur. inus. eine Krankheit der Pferde, da von einer Stockung der Säfte die Knie, besonders an den Hintersüßen, anschwellen, die Haut hart und feucht, und oft grindig wird, und zuweilen gar Risse bekommt, wobey zugleich die Haare steif und aufgebürstet stehen. Franz. la Rape, la Solandre, Ital. Rappa. Mit oder von der Rappe befallen oder angegriffen werden. Die Rappe haben. In einigen Gegenden auch die Raspe, Räpfe, Ranpe. Ohne Zweifel mit dem vorigen aus Einer Quelle, die äußere harte und einer Rappe oder Reibe nicht ungleiche Beschaffenheit der Haut an den von dieser Krankheit bosallenen Theilen zu bezeichnen. Im gemeinen Leben ist der Ruf, Holländ. Roof, Roef, die harte rauhe Haut über einer Wunde, der Grind, Nieders. der Schorf. Das Ital. Rappa bedeutet theils eine jede Runzel, theils die natürlichen rauhen Warzen an den Knien der Pferde. S. Reiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 936.
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