Schenk, der

[1414] Der Schênk, des -en, plur. die -en, Fämin. die Schenkinn, derjenige, welcher schenket, doch nur in einigen Bedeutungen des Zeitwortes. 1) Derjenige, dessen Pflicht es ist, einen Höhern das jedesmahlige Getränk zu reichen. Der Schenke (Schenk) des Königes, 1 Mos. 40, 1. Der Schenk Salomonis, 1 Kön. 10, 5. Noch jetzt hat der Mundschenk an den Höfen das Amt, dem Herrn bey der Tafel das Getränk zu reichen. In höherer Bedeutung sind die Schenken adelige Vasallen, welche dem Lehensherrn bey feyerlichen Gelegenheiten das Getränk darreichen. Daher Erzschenk, Erbschenk. Lat. Pincerna, im mittlern Lat. Escancius, Scantio. 2) Derjenige, welcher ein Ding im Kleinen verkauft. In den Chursächsischen Landen wird derjenige, welcher das Salz im Kleinen verkauft, der Salzschenk genannt, so wie sein Amt und das Befugniß dieses Verkaufes der Salzschank heißt. Am häufigsten ist es derjenige, welcher das Getränk ausschenket oder verschenket, d.i. in kleinen Maßen verkaufet, der zuweilen auch der Schenkwirth genannt wird. Der Bierschenk, Weinschenk, Kaffehschenk, Branntweinschenk.

Anm. In der ersten höhern Bedeutung im Schwabenspiegel Schenke. In dem Fragmente eines alten Gedichtes auf Carln den Großen bey dem Schilter kommt Scenke von einem jeden Bedienten vor, welche Bedeutung dem Zeitworte schenken völlig angemessen ist. Diesem Worte ein e euphonicum anzuhängen, der Schenke, wie von vielen geschiehet, ist unnöthig, weil das k dessen nicht bedarf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1414.
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