Schloß, das

[1538] Das Schlóß, des -sses, plur. die Schlösser, Diminutiv. das Schlößchen, Oberd. Schlößlein; von dem Zeitworte schließen. 1) * Die Handlung des Schließens, ohne Plural; eine größten Theils veraltete Bedeutung, wofür jetzt Schluß üblich ist. Die Maurer pflegen die Schlußsteine, welche den Schluß eines Gewölbes machen, noch zuweilen Schloßsteine zu nennen. Vielleicht gehöret hierher auch das Schloß oder der Schlußtritt bey den Jägern, welches derjenige Tritt ist, welchen der Hirsch mitten in seinem Bette mit einem der Vorderläufte thut, indem er aufstehet. 2) Ein Ding, welches schließet, wo es zunächst, wie dieses Zeitwort, eine Nachahmung des Lautes ist, und eigentlich von solchen Werkzeugen gebraucht wird, welche vermittelst einer gespannten Feder oder auf ähnliche Art, einen diesem Worte angemessenen schnappenden Laut von sich geben. Von dieser Art ist das Schloß an den Feuergewehren, das von Federn getriebene Feuerzeug an denselben. Besonders, wenn durch ein solches Werkzeug ein anderes Ding zugleich zugeschlossen oder verschlossen wird. Dahin gehören die Schlösser an den Hals- und Armbändern, an den Schreibtafeln, an den Büchern, welche letztern in Österreich Schließen genannt werden, an den Taschenbügeln, und in andern ähnlichen Fällen mehr, welche im gemeinen Leben auch zum Unterschiede von den andern Arten Knippschlösser genannt werden. Im engsten Verstande ist ein Schloß ein kleiner Kasten mit Einem oder mehrern Riegeln, welche von einer Feder getrieben werden, Thüren und andere Öffnungen damit zu verschließen. Ein Riegelschloß, zum Unterschiede von einem Vorlege- oder Hängeschlosse. Ein Schloß vorlegen, ein Hängeschloß. Zuweilen verlieret sich die Onomatopöie, und da werden die Eisbeine an Menschen und Thieren, welche sich in manchen Fällen öffnen und wieder zuschließen, oft auch nur das Schloß genannt, (S. Schlußbein.) Dahin gehören auch die Schlösser oder Schlüssel an den Baßpfeifen, welches bloße Bleche sind, welche die Öffnung öffnen oder verschließen. 3) Der Ort, wo ein Ding geschlossen ist, und der auch der Schluß genannt wird; doch nur in einigen Fällen. Bey den Pferden ist das Schloß das Ende der Nase, wodurch die bey den Nasenlöcher abgesondert werden; vielleicht weil sich hier[1538] die Nase schließet oder endiget. An den Kunstgestängen ist das Schloß derjenige Ort, wo zwey Gestänge an einander schließen, und daher selbst mit Ringen und Schrauben verwahret sind. 4) Ein eingeschlossener, d.i. wider den Anfall eines Feindes verwahrter Ort, da es denn Spuren gibt, daß ehedem auch befestigte Städte so wohl Bürge, als Schlösser und Castelle genannt worden. Jetzt werden nur noch befestigte und mit gewissen Hoheitsrechten begabte Wohnsitze der Fürsten, Herren und Dynasten Schlösser genannt; ehedem hießen sie Bürge. Ein königliches Schloß, ein fürstliches Schloß. Ein Bergschloß, wenn es auf einem Berge liegt, ein Raubschloß, so fern es zur Sicherheit der Räuber befestiget ist, oder Räubereyen aus demselben geschehen. Schlösser in die Luft bauen, unmögliche Entwürfe aushecken. Ein Mann, auf den ich Schlösser gebauet hätte, auf welchen ich ein unumschränktes Vertrauen setzte. In weiterer Bedeutung wird im gemeinen Leben häufig ein jeder ansehnlicher Pallast eines vornehmen Herren, und in manchen Gegenden ein jeder Rittersitz ein Schloß genannt, ohne Zweifel, weil dergleichen Wohnsitze ehedem wirkliche Schlößer waren.

Anm. In der zweyten Bedeutung schon in dem Schwabenspiegel Slozz, im Nieders. Slot, im Schwed. ohne Zischlaut Lås, Dän. Laas, Isländ. Las, und im Engl. mit einem andern Endlaute Lock. (S. Schließen.) In weiterer Bedeutung ist in Boxhorns Glossen Sloz ein Riegel, welche Bedeutung das Niedersächs. Slöte noch hat. In der vierten Bedeutung lautet es im Nieders. Slot, und im Schwed. Slott. Daß auch hier die Bedeutung des Schließens oder Einschließens zum Grunde liegt, so wie Arx von arcere gebildet ist, erhellet unter andern auch aus dem Nieders. Slöte, welches auch ein Gefängniß bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1538-1539.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: