Strafe, die

[415] Die Strafe, plur. doch nur von mehrern Arten, die -n, im weitesten Verstande, ein Übel, welches auf eine unrechtmäßige oder unweise Handlung erfolgt. Wenn jemand eine Biene angreift, und von derselben gestochen wird, so sagt man, das ist die Strafe deines Vorwitzes. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ist es das Übel, welches der Gesetzgeber mit der Übertretung eines Gesetzes verbindet, das auf die Übertretung eines Gesetzes folgende Übel. Eine Strafe auf etwas setzen. Etwas bey Strafe, bey hoher, schwerer Strafe, bey Leib- und Lebensstrafe, bey Gefängnißstrafe, bey zehn Thaler Strafe verbiethen. Jemanden eine Strafe auflegen, zuerkennen. Die verdiente Strafe leiden. Jemanden zur Strafe, zur verdienten Strafe ziehen, ihn strafen, ihn mit der verdienten Strafe belegen. Seine Strafe leiden, ausstehen. Das ist die Strafe dafür, das soll deine Strafe seyn. Zur Strafe fröhnen müssen. Eine Strafe mildern, aufheben; jemanden der Strafe erlassen, oder ihm die Strafe erlassen; im gemeinen Leben ihm die Strafe schenken. Die biblischen R.A. Strafe üben, beweisen, u.s.f. sind im Hochdeutschen ungewöhnlich. In engerer Bedeutung wird es zuweilen von einer Geldstrafe gebraucht. Strafe geben, die Geldstrafe erlegen. Jemanden in Strafe nehmen, ihn an Geld strafen. Von einem Verweise, Entdeckung der Unvollkommenheiten[415] durch Worte, wie 2 Timoth. 3, 16: alle Schrift von Gott eingegeben ist nütze zur Strafe u.s.f. ist es im Hochdeutschen veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 415-416.
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