Termin, der

[556] Der Termīn, des -es, plur. die -e, ein zu einem gewissen Geschäfte, besonders zu einer gerichtlichen Handlung bestimmter Tag. Einen Termin ansetzen. Den Termin abwarten, versäumen. Eine Summe Geldes in zwey Terminen bezahlen, in zwey Fristen, Tagezeiten, Tagefristen, im Oberd. auch Zielen, Zielern. Es ist mit dem Römischen Rechte aus dem Lat. Terminus in die Rechtssprache aufgenommen worden, ob es gleich den alten Deutschen nicht an Wörtern mangelte, diesen Begriff auszudrucken, wohin, außer den schon gedachten, besonders Tagefahrt und Tagesatzung gehöreten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 556.
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