Unschuldig

[888] Unschuldig, -er, -ste, adj. et adv. welches zwar der Gegensatz des schuldig ist, aber nur in den Bedeutungen des vorigen Hauptwortes gebraucht wird. 1. Keine Schuld auf sich habend, d.i. weder die wirkende noch die veranlassende Ursache eines Verbrechens oder Vergehens seyn. Sowohl in einzelnen Fällen, wo dieses Wort nicht, wie der Gegensatz schuldig, mit der zweyten Endung des Vergehens gebraucht wird, sondern das Vorwort an erfordert. Unschuldig seyn. An einem Verbrechen an einem Morde, an dem Falle eines andern u.s.f. unschuldig seyn. Unschuldiger Weise verdammet werden. Unschuldiges Blut vergießen. Ich will unschuldig an dem Blute dieses Gerechten seyn, Matth. 27, 24. Einen Unschuldigen hinrichten. Für unschuldig erkläret werden. Als auch überhaupt, keiner wissentlichen und vorsetzlichen groben Vergebung theilhaftig. Unschuldig wandeln, Ps. 26, 4. Unschuldige Herzen, Weish. 4, 12. Ein unschuldiges Kind. Wofür doch auch schuldlos üblich ist. Ingleichen in keiner bösen Absicht gegründet. Ein unschuldiges Wort. 2. Im weiterm Verstande, zuweilen für unschädlich.[888] Das Tanzen ist unter der gehörigen Einschränkung eine sehr unschuldige Bewegung. Eine unschuldige Speise.

Schon bey dem Notker unsculdig, im Angels. unscildig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 888-889.
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