Verlag, der

[1074] Der Verlag, des -es, plur. inusit. von dem Zeitworte verlegen, doch nur in der Bedeutung der Vorausbezahlung der Kosten zu einer Unternehmung. 1. Die Handlung des Verlegens, wo es doch nur im engern Verstande von der eigenen Übernahme der Kosten zum Drucke und zur Herausgabe eines Buches, als einer Waare, üblich ist. Den Verlag eines Buches übernehmen, es verlegen. Es in Verlag nehmen. Bey der Theuerung des Papieres kommt der Verlag jetzt hoch zu stehen. Daher das Verlagsrecht, Verlagsbücher, die Verlagskosten. 2. Die zu einer Unternehmung, besonders zu einem Handelsgeschäft und Nahrungsgewerbe voraus nöthigen Kosten. Einen Handwerker den Verlag thun, hergeben, ihm das Geld zur Anschaffung seines Geräthes, auch der Materialien in einzelnen Fällen, geben. Der Juwelenhandel erfordert einen starken Verlag. So auch von dem Verlage der Bücher. Ein Buch kommt in jemandes Verlag heraus, wenn er die Kosten zum Drucke hergibt, und sich dadurch zugleich das Eigenthumsrecht über dasselbe als eine Waare erwirbt. 3. Das auf solche Art entstandene Product, wo es doch nur von verlegten Büchern gebraucht wird. Das ist nicht mein Verlag, sagt ein Buchhändler von einem Buche, welches er nicht verlegt hat. Breitkopfischer, Weidemannischer Verlag. Seinen ganzen Verlag verkaufen, alle von ihm selbst verlegte Bücher, zum Unterschiede von dem Sortiment.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1074.
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