Der Hofnarr

[210] Der Hofnarr. Die Bestimmung dieser an den meisten Höfen ehemahls unentbehrlichen Person war, den Fürsten und das regierende Haus durch lustige Einfälle zu ergötzen. Man findet dergleichen Geschöpfe zwar schon hin und wieder bei den Alten; doch in der Form, wie sie noch in den neuern Zeiten existirten, sind sie erst im Mittelalter eingeführt worden, wo die Rohheit und Unwissenheit der Regenten dergleichen plumpe Unterhaltungen nothwendig machte. Sie wurden besonders von der Zeit an beliebt, als die Troubadours, Minnesänger, Minstrels und andere Dichter des Mittelalters aufgehört hatten, durch ihre Gesänge die Fürsten zu vergnügen, und bekamen nicht nur eine ausgezeichnete, lächerliche Kleidung (z. B. mit Schellen) sondern oft zur Belohnung für ihren allezeit fertigen Witz die ansehnlichsten Staats- und Hofämter, die sie gewöhnlich nicht zu verwalten wußten. Diese Art Hofbeamte, die nur dann einigen Nutzen hatten, wenn sie dem Regenten, der außerdem der Wahrheit sein Ohr verschloß, im Scherz seine Fehler vorlegten, erhielt sich bis ins jetzige Jahrhundert; und Kunz von der Rosen, Gundling, Kyau u. A. sind bekannt genug. Friedrich der Einzige bewirkte durch sein ruhmvolles Beispiel die gänzliche Abschaffung dieser Stelle, wenigstens dem Namen nach. Die Schicksale der Hofnarren hat uns Flögel in seiner Geschichte der Hofnarren, einem vortrefflichen Werke, weitläuftig beschrieben.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 210.
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