Hofnarr

[448] Hofnarr, lustige Person an einem fürstlichen Hof, deren Geschäft war, den Hof durch witzige Einfälle zu unterhalten. Die Sitte, bei Gastmählern Lustigmacher zu haben, ist alt. Schon in Xenophons Symposion kommt ein Lustigmacher (Gelotopöos) vor, u. in Rom waren in der spätern Zeit die Scurrae (s.d.) an den Tafeln der Großen ganz gewöhnlich. Obgleich schon an Königshöfen des Alterthums dergleichen Lustigmacher vorkommen, wie an denen der Könige Alexanders d. Gr. u. Dionysius von Syrakus u. des Kaisers Augustus, so wurde diese Sitte doch erst im Mittelalter allgemein. Die H-en trugen eine eigene Kleidung; namentlich auf geschorenem Kopf die Narrenkappe (Gugel, Kugel), d.i. eine runde Mütze, mit drei Eselsohren u. einem Hahnenkamm u., wie das Wamms, die Schuhe u. andere Kleidungsstücke mit Schellen besetzte; dann ein großer mit Schellen besetzte Halskragen u. das Narrenscepter od. der Narrenkolben (Marotte), ursprünglich ein gewöhnlicher Rohrkolben von Schilf, später zur Herculeskeule vergrößert u. an einem Riemen am Arme hängend, noch später in einen zierlich geschnitzten Kopf mit der Narrenkappe ausgehend. Der Charakter der Späße der H-en war nach den Landessitten u. der Individualität jedes H-en sehr verschieden. Während Brusquet (unter Franz I.) u. Angely in Frankreich, Kurt v. der Rosen (bei Kaiser Max I.), John Heywood (bei Heinrich VIII. von England) theils gewandte Hofleute, welche nie ein Wort zu viel sagten, theils geistreiche u. elegante Erzähler waren, war Jodel der Narr (der H. des ernsthaften Kaisers Ferdinand II., welchen dieser 1622 mit auf den Reichstag brachte), nur der Ordnung wegen da, u. Klaus Narr, berühmter H. der sächsischen Fürsten, fiel derb, oft mit der Thür in das Haus; dennoch schätzten ihn diese Fürsten so, daß er bei einer Theilung demjenigen, auf dessen Theil er kam, zu 80,000 Thlrn. angeschlagen wurde. Die H-en konnten übrigens sagen, was sie wollten, ohne von Jemand darüber eine Ahndung zu erfahren. Nur wenn sie gegen den Fürsten selbst zu grob wurden, ließ sie dieser in den Bock schließen. Desto mehr mußten sie durch den Spott der Hofleute leiden. Das Wesen mit dem H. artete bald aus, fast jeder Edelmann hatte einen od. mehrere H-en, u. unfertige Menschen durchzogen mit dem Titel eines Narren das Land u. verübten manchen Unfug. Die Reichstage von 1497–1575 erließen mehrere Beschlüsse gegen diese u. untersagten solche Titularnarren förmlich. Gegen das Ende des 17. u. zu Anfang des 18. Jahrh. kamen die Narren daher allmälig ab, zuletzt am kurfürstlich sächsischen Hofe. In Rußland blieben sie fort; Peter der Große hatte oft zwölf H-en, die Kaiserin Anna hatte noch sechs, von denen da Costa, ein Portugiese (schon von Peter dem Großen zum König der Samojeden ernannt), der erste, Pedrillo, ein Italiener, der zweite war. Kamen nun auch die H-en in der Wirklichkeit ab, so existirten sie doch noch bei Processionen u. Aufzügen, u. es wurden dazu eigene Narren ernannt u. angeputzt, z.B. in Brüssel noch in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Fälschlich hält man joviale Menschen u. pedantische Gelehrte, über welche sich Fürsten lustig machten, für H-en, so Taubmann, v. Kyau, v. Gundling. Die Einrichtung der H-en hatte unläugbar eine gute Seite; denn durch den H-en konnten Minister u. Volk den Fürsten Wahrheiten sagen, welche oft heilsam wirkten, u. eben so gab der H. dem Fürsten ein Mittel an die Hand, seinen Untergebenen einer Spott fühlen zu lassen, welcher nicht beleidigte, oft aber besserte. Vgl. Flögel, Geschichte der H-en, Liegn. 1789.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 448.
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