Ritterpferde

[286] Ritterpferde, waren eigentlich diejenigen Reiter, welche von dem adlichen Lehn- und Rittergutsbesitzer seinem Obern im Kriege gestellt, mithin die schuldigen Ritterdienste wirklich geleistet werden mußten. (M. s. den Art. Ritter.) Allein, seitdem sich die Art Krieg zu führen geändert hat, versteht man unter Ritterpferde ganz etwas anders, nehmlich diejenigen Geldprästationen, welche Landes- und Lehnsherren von ihren Vasallen und Rittergutsbesitzern als ein für die sonst gewöhnlichen und nun abgekommenenen Ritterdienste [286] festgesetztes Aequivalent, zu verlangen berechtiget sind.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 286-287.
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