Toggenburg

[194] ToggenburgTockenburg – eine Grafschaft in der Eidgenossenschaft, welche durch die bekannten Toggenburger Händel einen bedeutenden Einfluß in die Schweizer Geschichte hatte. Da nehmlich bei des letzten Grafen von Toggenburg Friedrichs Todte 1436 die Witwe, Elisabeth, mit den Erben in große Streitigkeiten gerieth, so machten die Toggenburger zur Sicherheit ihrer wichtigen Freiheiten nicht nur einen Bund unter sich – den Landeid genannt – sondern auch zugleich mit den Cantonen Schweiz und Glarus ein Bündniß, oder Landrecht, wodurch sie sich mehrere Vorrechte und Freibeiten erwarben. Die Gräfin rief Zürich zu Hülfe, und so geriethen die Cantone Zürich, Schwyz und Glarus 1439 in Fehde. Gegen Zürich, das sich ohnehin immer mehr auf Oesterreichs Seite neigte, erklärten sich 1440 alle Eidgenossen; und ob zwar gleich durch den nachher abgeschlossenen Frieden jene Streitigkeiten beigelegt wurden, so lag doch eben in diesen Toggenburger Händeln der Keim eines fürchterlichen Kriegs, so wie denn auch dadurch der Grund zu dem berühmten Schweizer Bund gelegt wurde (s. Schweiz, Thl. V. S. 174.). In der Folge verkauften die Freiherren von Raron (1468) ihre auf die Grafschaft Toggenburg habenden Rechte an den Abt Ulrich zu St. Gallen. Dieser schlaue Kopf wußte, eben sowohl als seine Nachfolger, die Toggenburger immer mehr in ihren Rechten einzuschränken; und da ein Theil der Cantone sich der bedrängten Toggenburger annahm, so wurden die Händel immer größer und heftiger, da besonders auch Religions-Erbitterung sich mit einmischte, und auch der Kaiser, welcher Toggenburg für ein Reichslehen erklärte, sich des Abts annahm, so daß endlich 1712 wirklich ein innerlicher Krieg ausbrach. Zürich und Bern ließen Truppen den Toggenburgern zu Hülfe marschiren; dagegen die katholischen Cantons, Lucern, Schwyz, Uri etc. auf des [194] Abts Seite standen. Nach mehreren bedeutenden Vorschritten jener Cantons, Zürich, Bern etc. und nach vielen vergeblichen Unterhandlungen, auch erlassenen Ermahnungen von Seiten des Kaisers, kam es zwar (12. Aug.) zwischen den streitenden Cantons zu einem Frieden: allein der hartnäckige Abt zu St. Gallen legte immer neue Hindernisse in den Weg; bis endlich, nach des Letztern Todte, und nach vielen beseitigten Schwierigkeiten, mit dem neuen Abte 1718 zu Baden ein förmlicher Frieden abgeschlossen, und dieser darin zwar als Ober- und Landesherr in Toggenburg anerkannt wurde, jedoch so, daß die Toggenburger bei allen ihren Freiheiten und Gerechtsamen verbleiben sollten. – Gegenwärtig macht Toggenburg den 4ten und 5ten District des Cantons St. Gallen aus.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 194-195.
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