Die Amortisation

[42] Die Amortisation (a. d. Lat.) heißt das den Kirchen, Klöstern und sonstigen geistlichen Stiftungen von dem Landesherrn zugestandene Recht, unbewegliche Güter an sich zu bringen, und sie auf ewige Zeiten behalten zu dürfen. Da nemlich durch gewisse Gesetze den Kirchen und geistlichen Stiftungen das Recht, weltliche Güter auf immer an sich zu bringen, beschränkt ist, so bedarf es, im Fall ihnen solches zugestanden [42] wird, einer besondern Erlaubniß dazu, welche eben Amortisatio genannt wird.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 42-43.
Lizenz:
Faksimiles:
42 | 43
Kategorien: