Postuliren

[279] Postuliren ist ein Ausdruck im Kirchenrechte, wenn ein Capitel zum Prälat einen solchen verlangt, [279] der eigentlich nach dem Kirchenrechte nicht gewählt werden kann. Der Papst ertheilt einem solchen Candidaten, wenn nemlich zwei Drittel des Capitels für ihn stimmen, ein Breve Eligibilitatis (die Erlaubnis, wodurch er wählbar gemacht wird). – Ein andres Postuliren ist die bei den Buchdruckern seither üblich gewesene Handlung, wo ein Cornut (d. h. ein solcher Lehrling, der nach vollendeten Lehrjahren zwar losgesprochen, aber doch noch nicht Gesell ist) auf sein Verlangen zu einem eigentlichen Gesellen erklärt wird: man nennt es auch das Postulat. Doch sind heut zu Tage diese Ge – oder richtiger, Mis – bräuche bei sehr vielen ansehnlichen Druckereien abgeschaft worden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 279-280.
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