Admiral

[26] Admiral nannten seit dem 12. Jahrh. die Sicilianer und Genueser jeden Anführer zur See, worin ihnen später alle Nationen Europa's gefolgt sind, mit Ausnahme der Türken, welche den obersten Anführer ihrer Kriegsflotte Kapudan-Pascha nennen. Über dem Admiral steht im Range nur der Großadmiral, der den Oberbefehl über die gesammte Seemacht führt; unter ihm befehligen kleinere Schiffsabtheilungen, die Vice- und Contreadmiräle. Das Kriegsschiff, welches einen Admiral am Bord hat, heißt Admiralschiff und darf, wenn es von 20 Schiffen begleitet wird, welche ein Admiral befehligt, auf dem großen Maste die sogenannte Admiralsflagge führen, während Vice- und Contreadmiräle, welche 12 Schiffe zu commandiren haben, dieselbe nur auf der Stenge aufstecken dürfen. Wenn sich mehre Kauffahrteischiffe auf ihrer Fahrt zu einer Admiralschaft, d.h. zu gemeinschaftlicher Vertheidigung und Deckung der Verluste vereinen, so heißt ihr Anführer ebenfalls Admiral und das Schiff, welches ihn trägt, Admiralsschiff. Die Aufsicht über das gesammte Seewesen und die Schlichtung aller darauf bezüglichen Streitigkeiten ist den Admiralitätscollegien übertragen, welche gewöhnlich aus einem Admiral, einigen Vice- und Contreadmirälen, sowie andern höhern Seeoffizieren, auch mehren Räthen und Beisitzern zusammengesetzt sind.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 26.
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