Aufgeld

[142] Aufgeld oder Agio heißt das Geld, welches beim Umwechseln einer Münzsorte in eine andere über den Nennwerth derselben gezahlt wird. In der Regel geschieht dies zur Ausgleichung des Unterschieds, der zwischen dem Gehalte zweier Münzsorten obwaltet. Allein es tritt auch zuweilen der Fall ein, daß auf die werthvollere Münzsorte noch Aufgeld gegen die geringhaltigere gegeben werden muß, wenn dieselbe sehr gesucht ist, z.B. weil die Steuern nur in dieser Münzsorte bezahlt werden können, oder weil sie sich, z.B. das Gold, zur Versendung mehr eignet, oder endlich wenn die werthvollere Münze in dem Lande, wo sie umgewechselt wird, gar nicht im Verkehr zu gebrauchen ist. Aus ähnlichen Gründen wird sogar gegen Papiergeld öfters noch Aufgeld gegeben. – Aufgeld, Angeld, Haftgeld oder Tozzschilling, beim Miethvertrage Handgeld oder Miethgeld, beim Kaufvertrage Weinkauf oder Leihkauf, heißt die Summe, welche dem einen Theile von dem andern zur größern Befestigung eines Geschäfts auf die Hand gegeben wird. Wenn der Geber des Aufgeldes von dem verabredeten Geschäfte zurücktritt, so geht dasselbe für ihn verloren; tritt der Empfänger zurück, so muß er es dem Geber doppelt zurück erstatten; zerschlägt sich das Geschäft mit Einwilligung beider Theile, so muß das Aufgeld wieder zurückgegeben werden.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 142.
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