Collegien

[446] Collegien heißen nach dem Lateinischen öffentliche Behörden und amtliche Gemeinschaften von Personen, deren Beamte und Theilnehmer des übereinstimmenden Zweckes und Amtes wegen als ein Ganzes betrachtet werden, nach der alten Regel, tres faciunt collegium, aus mindestens drei Personen bestehen, und deren amtliche Entschließungen von der Mehrheit der Stimmen abhängen. – Collegialisch bedeutet daher amtsbrüderlich und die Collegialverfassung ist der Bureauverfassung (s. Bureau) entgegengesetzt. An Universitäten und höhern Lehranstalten führen häufig die Gebäude den Namen Collegien, in denen sich die Hörsäle u.a. öffentliche Räume, zuweilen auch Wohnungen der Lehrer und Studirenden, vereinigt befinden, welches Letztere namentlich an den engl. Universitäten der Fall ist. Auch die von den Universitätslehrern gehaltenen Vorlesungen werden Collegien genannt, und zwar öffentliche Vorlesungen (collegia publica), wenn sie für die Zuhörer unentgeltlich gehalten werden, im entgegengesetzten Falle aber Privatvorlesungen (collegia privata.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 446.
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