Conföderation

[458] Conföderation heißt nach dem Lateinischen eine Verbindung mehrer Staaten zu gemeinschaftlichen politischen Zwecken, ohne daß diese als kriegerisch vorausgesetzt werden, wie bei der Coalition (s.d.). Im ursprünglichen Königreiche Polen wurden Conföderationen die Verbindungen einer Anzahl Edelleute genannt, welche sich untereinander verpflichteten, einen verabredeten Zweck mit den Waffen in der Hand zu verfolgen. Solche Verbindungen, deren Theilnehmer Conföderirte hießen, wurden oft von der Mehrzahl eines Reichstages geschlossen, um die Minderzahl, ja nur Einzelne nöthigenfalls mit Gewalt am Widerspruche gegen einen Beschluß zu hindern, indem der Einzelne den Willen des ganzen Reichstags hemmen konnte. Indessen konnte auch die Gegenpartei sich conföderiren, und die Conföderation war auch wider den regierenden König gesetzlich erlaubt, wenn die Verfassung des Landes durch ihn für bedroht gehalten wurde.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 458.
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