Excommuniciren

[710] Excommuniciren heißt Jemanden aus einer Gemeinde, insbesondere aber aus der kirchlichen Gemeinde ausschließen, und die Excommunication wird daher auch Kirchenbann genannt. (S. Bann.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 710.
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