Fussbad

[130] Fussbad wird diejenige Art von Bädern genannt, bei welcher nur die Füße bis an oder über die Waden in eine Flüssigkeit gebracht und 10–15 Minuten darin erhalten werden. Zu ihrer Anwendung bedient man sich besonderer Fußbadfäßchen oder Wännchen, welche die passende Höhe haben. Die Fußbäder werden zu mannichfachen Heilzwecken benutzt und leisten oft, selbst bei bedenklichen Zufällen, wesentliche und schnelle Hülfe. In der Mehrzahl der Fälle beabsichtigt man bei dem Gebrauche derselben eine kräftige Ableitung des Bluts von Kopf und Brust, wie z.B. bei Blutandrang nach diesen Körpergegenden, davon abhängigen Kopfschmerzen, Beklemmung und Kurzathmigkeit, einem drohenden Lungenblutsturze, Brustkrämpfen u.s.w.; oft verordnet man sie auch mehr ihrer rein örtlichen Wirkungen halber, wie z.B. um unterdrückte Fußschweiße wieder hervorzurufen, eine örtliche Schwäche in den Füßen zu heben oder um äußere Fußschäden, Geschwüre und dergl. zur Heilung zu bringen. Die Wirkungen der Fußbäder richten sich hauptsächlich nach dem verschiedenen Wärmegrade der dazu angewendeten Flüssigkeiten und den besondern Eigenschaften der in diesen Flüssigkeiten aufgelösten Substanzen. Die sehr kalten und sehr heißen Fußbäder kommen, wenngleich ihre erste Einwirkung eine grade entgegengesetzte ist, darin überein, daß sie einen gewaltigen Eindruck auf die Haut der Füße machen, einen vermehrten Zufluß von Blut nach ihr verursachen und bald eine reichlichere Ausdünstung derselben hervorrufen. Namentlich gilt das Letztere von den heißen Fußbädern, zumal wenn ihre ohnehin reizende Einwirkung noch durch Zusatz ebenfalls erregender arzneilicher Substanzen, wie z.B. des gepulverten Senfsamens, mehrer Salze und Säuren gesteigert wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 130.
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