Georg Heinrich

Georg Heinrich

[190] Georg Heinrich (Friedrich), regierender Fürst zu Waldeck, geb. am 20. Sept. 1789, ein Sohn des 1813 verstorbenen Fürsten Georg, seit 1823 vermählt mit der Prinzessin Emma von Anhalt-Bernburg-Schaumburg.

Bald nach seinem Regierungsantritt gab er, um seinen Unterthanen, namentlich den untern Classen, Erleichterung in Beziehung der auf ihnen liegenden Lasten zu verschaffen, und zur Vereinfachung der Rechtspflege und der Verwaltung, seinem Staate eine neue Verfassung, bei welcher er jedoch nur sein eignes Billigkeits- und Rechtsgefühl zu Rathe gezogen hatte und die daher bei der bevorrechtigten Classe seiner Unterthanen solchen Widerspruch fand, daß sich der Fürst genöthigt sah, mit den Ständen 1816 einen Landesvertrag zu schließen, durch welchen die frühern wohlgemeinten Verordnungen aufgehoben wurden und der seitdem als Grundgesetz betrachtet wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 190.
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