Waldeck

[642] Waldeck (das souveraine Fürstenthum) wird von Kurhessen und Westfalen umschlossen, hat auf 20 ! M. etwa 51,000 Einw., sodaß mit der Grafschaft Pyrmont (s.d.) [642] die fürstl. waldeckischen Länder 212/3 ! M. und gegen 60000 Einw. umfassen, welche sich nach der am 1. Apr. 1821 erfolgten Vereinigung von Reformirten und Lutheranern meist zur evangelischen Kirche bekennen; Katholiken gibt es gegen 100, Juden 500. Das Fürstenthum W. ist sehr gebirgig und das höchste Land im westl. Deutschland, gehört zum westfäl. Rothhaar-, Rothlager- und Eggegebirge und von den höchsten Punkten sind die hohe Egge bei Gribinghausen, der kahle Alster, der Bollerberg, die hohe Pön oder der teutoburger Wald an der Quelle der Diemel, im O. ausgebrannte Vulkane und als solcher besonders der Lammsberg zu bemerken. Es entspringen hier die Aar, Urbe, Twiste, Wadder, Erpe, Itter, Werbe und andere Gewässer. In den herrlichen Waldungen gibt es viel Rothwild; Viehzucht wird ausgedehnt betrieben, aber auch der Ackerbau ist in den Thälern ergiebig genug, um Getreide zur Ausfuhr, sowie die in Deutschland gewöhnlichen Feldfrüchte zu liefern. Der Bergbau hat einträgliche Eisen-und Kupfergruben, Blei und Mineralien, Goldsand wird in der Edder gefunden. Außerdem gehören Gerberei, das Spinnen, Zeuchweberei, Verfertigung grober Tuche und dergleichen zu den Erwerbzweigen der Einw. Gegenstand der Ausfuhr sind auch Mineralwasser.

Entstanden ist das Fürstenthum W. aus der zum ehemaligen oberrhein. Kreise gehörig gewesenen alten Grafschaft Waldeck, welche seit 1438 ein Mannlehn des Gesammthauses Hessen war. Wiederholten Streitigkeiten über diese Lehnshoheit setzte ein 1635 geschlossener Vertrag deshalb ein Ziel, und nach Erlöschen des waldecker Mannsstammes würde W. an Hessen fallen. Erst 1803 erhielt der Fürst eine Virilstimme beim deutschen Reichstage und wurde durch Beitritt zum Rheinbunde 1807 Souverain. Das sonst gräfl. Haus Waldeck ist übrigens eines der ältesten in Deutschland, theilte. sich nach Vereinigung früher bestandener Verzweigungen zu einer Linie, 1580 wieder in die von Eisenberg und von Wildungen, und für letztere erwarb Graf Georg Friedrich von W.-Wildungen, geb. 1620, Generalfeldmarschall des Kaisers und der Niederlande, durch seine ausgezeichneten Thaten in den Türkenkriegen und beim Entsatz von Wien, vom Kaiser Leopold I. 1682 die Reichsfürstenwürde. Nach dem Erlöschen dieser Linie ging dieselbe 1711 an die andere über, und Josias, Bruder des ersten Fürsten aus dieser Linie, ist Stammvater der apanagirten Linie der Grafen von Waldeck zu Bergheim. Diese besitzt ihre Güter in W. unter fürstl. Landeshoheit, Bergheim, Melbe, Königshagen, für ihren Antheil an der dem Hause W. gehörenden Grafschaft Limpurg in Würtemberg ist sie dort standesherrlich. Der regierende Fürst Georg Friedr. Heinr. (s.d.) folgte seinem Vorgänger 1813 und trat 1815 dem deutschen Bunde bei, bei dem er eine Stimme im weitern und Antheil an der 16. Stimme im engern Rathe hat und 1 Bataillon von 618 M. zum elften Armeecorps stellt. Die seitlanger Zeit bestehende ständische Verfassung wurde 1816 vertragsmäßig umgeändert und nach der so zu Stande gebrachten Verfassung vom 19. Apr. 1816 sind die in einer Kammer vereinigten Stände aus den Besitzern landtagsfähiger Rittergüter, aus dreizehn städtischen und zehn bäuerlichen Abgeordneten gebildet. Sie haben sämmtliche Steuern zu bewilligen, über ihre Verwendung zu wachen, auf die Verfassung bezügliche Gesetze zu berathen und zum Theil zu bewilligen, können Anträge zum Besten des Landes stellen und über Misbräuche Beschwerde führen. Auch die Landeskasse wird von ihnen verwaltet und ein landschaftlicher Ausschuß, der sich jährlich zu Arolsen versammelt, hat auf Ablegung der landschaftlichen Rechnungen zu sehen, Erinnerungen dagegen zu machen, die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse zu überwachen und andere Geschäfte mehr. Die Ständeverhandlungen sind geheim und schriftlich. Die fürstl. Einkünfte werden auf 440,000 Gulden Rhein. angenommen; die Staatsschuld beträgt 1,600,000 Gulden. Dem preuß. deutschen Zollvereine ist W. im J. 1832 beigetreten. Eine Entscheidung in den zwischen Regierung und Ständen 1835 entstandenen Irrungen lehnte der Bundestag ab und die Sache hat seitdem auf sich beruht.

Die Hauptstadt des Landes ist Korbach an der Itter mit 2300 Einw., hat ein Schloß und ist Sitz des Hofgerichts und eines Gymnasiums. Die Residenz Arolsen an der Aar hat 2000 Einw., ist Sitz des Regierungscollegiums und hat eine bedeutende Schloßbibliothek, eine Münz- und Alterthümersammlung; vor der Stadt befindet sich ein 2000 Schritte langer mit sechsfachen Eichenreihen besetzter Spaziergang. Mengeringhausen hat 1300, Bergheim 1200 Einw.; bei Niederwildungen befindet sich außer andern Mineralwässern ein berühmter Sauerbrunnen, dessen Wasser empfohlen und versendet wird. Waldeck mit 1000 Einw. ist Sitz des Criminalgerichts und in dem dabei gelegenen alten fürstl. Stammschlosse befindet sich ein Zuchthaus. Züschen mit 1000 Einw. hat starke Viehmärkte und Eisenhämmer.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 642-643.
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