Waldeck [5]

[796] Waldeck, 1) Johann Peter, geb. 1751 in Kassel; wurde 1784 Professor der Rechte in Göttingen u. st. 1815; er schr Deutschlands literarische Annalen der Rechtsgelehrsamkeit, Lpz. 1780; Institutiones juris civilis Heineccianaeemendaten etc., Gött. 1788,4. Aufl. ebd. 1806, u. m. a. 2) Benedikt Fr. Leo, geb. 31. Juli 1802 in Münster, studirte in Göttingen Jurisprudenz, wurde 1828 Assessor beim Oberlandesgericht in Halberstadt, dann in Paderborn, 1832 Land- u. Stadtgerichtsdirector in Vlotho, 1836 Rath bei dem Oberlandesgericht in Hamm u. 1846 Rath beim Geheimen Obertribunal in Berlin, welche Stelle er noch jetzt (1864) bekleidet. Durch seine Reden auf dem Feste in Soest 1843 u. seine 1844 gedruckte Schrift über das bäuerliche Erbfolgegesetz in Westfalen hatte er sich bereits einen Namen erworden; 1848 zur preußischen Nationalversammlung gewählt, gehörte er zu den Führern der äußersten Linken u. war Vorsitzender der Verfassungscommission; 1849 wurde in Folge der Ohmschen Enthüllungen von der Regierung ein Proceß auf Hochverrath gegen ihn eingeleitet, welcher jedoch seine Schuldlosigkeit an den Tag brachte, so daß er nach langer Hast (seit 16. Mai) am 3. Decbr. auf eigenen Antrag der Staatsanwaltschaft von den Geschworenen freigesprochen wurde. Seitdem lebt er seinem dienstlichen Berufe hingegeben in Berlin; während er sich dann zwölf Jahre lang von aller parlamentarischen Thätigkeit gänzlich fern hielt, gehört er seit 1861 wieder ununterbrochen dem Abgeordnetenhause an. Er schr.: Die Nichtigkeitsbeschwerde als das alleinige Rechtsmittel höchster Instanz, Berlin 1861. Vgl. Steinmann, W., ein Lebensbild für das Volk, Berl. 1849; Zacharias, W-s Leben, Thätigkeit u. Charakter, ebd. 1849.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 796.
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