Waldeck

Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
1935. Waldeck.
1935. Waldeck.

[943] Waldeck, Fürstentum und Bundesstaat des Deutschen Reichs [Karte: Mittleres Westdeutschland I, bei Rheinprovinz], 1121 qkm, besteht aus dem eigentlichen Fürstent. W. (1055 qkm) und dem Fürstent. Pyrmont (66 qkm), (1905) 49.973, mit Pyrmont 59.135 meist evang. E. [s. Beilage: Deutschland]; im westl. Teile Hügel-, im östlichen Gebirgsland (Rhein.-westfäl. Schiefergebirge), bewässert von Eder, Diemel. Haupterwerbszweige Ackerbau und Viehzucht; Industrie unbedeutend. 1 Gymnasium, 1 Realgymnasium, 1 Pädagogium. Nach der Verfassung von 17. Aug. 1852 ist W. eine konstitutionelle Erbmonarchie; der Landtag besteht aus 15 indirekt gewählten Abgeordneten (auf 3 Jahre), im Reichstage hat W. 1 Abgeordneten. Die Verwaltung ging durch Akzessionsvertrag vom 18. Juli 1867 an Preußen über, das im Einverständnis mit dem Fürsten einen Landesdirektor ernennt. Betreffs der Rechtspflege gehört das Land zu den Landgerichten Cassel und Hannover; eingeteilt ist es in 4 Kreise (Kreis der Twiste, des Eisenberges, der Eder, Pyrmont). [943] Einnahmen und Ausgaben (1907) 1.357.442 M, Schuld 1.755.300 M. Haupt- und Residenzstadt Arolsen. An Truppen stellt das Fürstentum ein Bataillon des zum 11. preuß. Armeekorps (22. Division) gehörigen Infanterieregiments von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83. Wappen: gespaltener Schild; rechts das für W.: in Gold ein achtstrahliger schwarzer Stern; links das von Pyrmont: in Silber ein rotes Ankerkreuz; den Schild bedeckt ein Fürstenhut [Abb. 1935]. W. hat einen Verdienstorden (s.d.); Landesfarben: Schwarz-Rot-Gelb.

Geschichte. Die Fürsten von W. entstammen den Grafen von Schwalenberg; Ahnherr Graf Widekind (gest. 1137); 1397 trat eine Teilung des Landes ein, infolge deren die Grafsch. W. in ein Lehnsverhältnis zu Hessen geriet, das später zu hess. Ansprüchen auf die Landeshoheit über W. Veranlassung gab, die erst 1847 durch Schiedsspruch des Bundestags rechtlich beseitigt wurden. Unter Graf Philipp IV. wurde 1526 die Reformation eingeführt. Zuerst (seit 1682) trug den Fürstentitel Georg Friedrich, durch den auch 1685 der noch geltende Erstgeburtsvertrag errichtet wurde. Nachdem mit Georg Friedrich die Eisenbergische Linie erloschen und ihre Besitzungen an die jüngere Wildungische Linie gekommen waren, vereinigte Christian Ludwig (gest. 1706) die getrennten Teile, die seitdem verbunden blieben. Anton Ulrich wurde 1712 in den Reichsfürstenstand erhoben. Unter Georg Heinrich (1813-45) wurde 1816 eine rein ständische Verfassung eingeführt; durch Georg Viktor (s.d.) wurde die unter der Vormundschaft seiner Mutter 1849 gegebene Verfassung 1852 in monarchischem Sinne abgeändert. Im Kriege von 1866 stand W. auf seiten Preußens und trat 1867 dem Norddeutschen Bunde bei. Der 1867 mit Preußen abgeschlossene Akzessionsvertrag (s. oben) soll nach Vereinbarung von 1887 bis zu einer mindestens 2 Jahre vor der beabsichtigten Auflösung erfolgten Kündigung in Kraft bleiben. Nach Georg Viktors Tode (12. Mai 1893) folgte dessen Sohn Friedrich in der Regierung. – Vgl. Curtze (Geschichte, 1850), »Beiträge zur Geschichte von W. und Pyrmont« (3 Bde., hg. von Curtze und Hahn, 1864-72), Wagner (Geschichte, 1888).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 943-944.
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