Wald

[642] Wald und Waldung, Forst, Haide, auch Holz, sind Namen für größere mit Holz bewachsene Bodenflächen. Sie können das von Natur sein, wie die Urwälder, oder unter Mitwirkung des Menschen für den Zweck des Holzgewinnes bewirthschaftet werden, was Gegenstand des Waldbaues oder der Holzzucht, worunter man eine Bewirthschaftung des Waldes versteht, bei der sich der neue Holzanwuchs von selbst durch stehengelassene Samenbäume aussäet, und des Holzanbaues ist, wo die Aussaat oder Pflanzung durch Menschenhände geschieht und welches Beides den Haupttheil des Forstwesens ausmacht. (S. Forst.) Sehr umfängliche Waldabtheilungen von 10,000 und mehren Morgen werden auch vorzugsweise ein Forst genannt. – Waldbrand, Waldfeuer, Holzbrand wird es genannt, wenn in einem Walde die Bäume selbst, oder auch nur das den Boden bedeckende Laub, Moos, Haidekraut in Brand gerathen. Letzteres heißt ein Lauffeuer und ist für junge Holzbestände ebenfalls tödtlich; ältere Bäume, wie z.B. vierzig Jahre alte Kiefern, leiden davon nicht immer, weil die starke Rinde die Beschädigung ihrer Safthaut hindert, wenn dos Feuer rasch vorübergeht. Solche Waldbrände ereignen sich zuweilen bei trockener Jahreszeit und besonders höusig in Nadelholzforsten, werden aber meist durch Unvorsichtigkeit der Holzhauer, Köhler, Hirten und dergleichen Leute verursacht, welche im Walde Feuer anmachen und nicht gehörig wieder auslöschen, wenn sie sich entfernen, oder sonst leichtsinnig mit Feuer umgehen; auch geschieht die Brandstiftung mitunter aus Bosheit absichtlich. Höchst selten nur ist der Blitz die Ursache. Ein nicht zu umfängliches Lauffeuer kann, wenn Leute genug zur Hand sind, durch belaubte Zweige ausgeschlagen werden, mit denen man jene in einer dichten Reihe gegen das Feuer aufstellt, während hinter ihnen eine zweite Reihe die leicht brennende Decke des Bodens mit Rechen und Schaufeln von einem 4–6 F. breiten Streifen abräumt. Nur bei Torfboden müssen tiefe Gräben gezogen werden. Hat das Feuer schon zu weit um sich gegriffen, so löscht man es durch sogenanntes Gegenfeuer, d.h. es wird 400–500 Schritt davon in der Richtung, wohin der Wind das Feuer treibt, durch viele kleine Feuer, welche man in der Gewalt hat, von einen 10–20 F. breiten Streifen der Bodenoberfläche die leicht entzündliche Decke weggebrannt, damit der Waldbrand dort aus Mangel an weiterer Nahrung von selbst endigt. Hat sich der Brand auch den Gipfeln mitgetheilt, so muß auch ein breiter Streifen im Walde niedergeschlagen werden, um die Verbreitung durch die Zweige zu hemmen. – Waldbuße heißt die wegen geringerer Uebertretung der Forstgesetze (wegen sogenannter Waldfrevel) von Jemand verwirkte Strafe, und wird von dem betreffenden Forstamte an dazu bestimmten Tagen, den Waldbuß- oder Forstgerichtstagen, mit leichter Körper- oder Freiheitsstrafe und kleinen Geldbußen zuerkannt, in schweren Fällen aber wird der Schuldige an die Criminalgerichte verwiesen. – Von sogenannten Waldmenschen und Forstteufeln erzählte man sich vordem die ungereimtesten Dinge und im erzbischöflichen Garten zu Hellbrunn bei Salzburg war sonst (und ist vielleicht noch) die steinerne Abbildung eines solchen zu sehen, der einen Hahnkamm und Adlersüße hatte, sonst ziemlich menschlich aussah. Eine dabei befindliche Inschrift besagte: es sei 1531 ein solcher Forstteufel auf der Jagd gefangen worden, habe gelb ausgesehen, einen Hahnkamm, menschliches Gesicht, Adlersüße, Löwentatzen und einen Hundeschweif gehabt, habe Niemand ansehen mögen und sei bald gestorben, weil er keine Nahrung habe einnehmen wollen. Wir wissen aber jetzt, daß es zwischen dem Menschen und den Affen keine Mittelwesen gibt, sondern beide in körperlicher wie in geistiger Hinsicht weit voneinander getrennt sind und daß die Waldmenschen wie die Meermännchen und Meerweibchen (s. Meer) ins Gebiet der Fabel gehören. Man hat indeß zuweilen aufrechtgehende ungeschwänzte Affen für Menschenarten gehalten, wie z.B. den Orang-Outang und den Schimpanse, und gibt ihnen mitunter noch die Bezeichnung Waldmenschen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 642.
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