Gewölbe

[217] Gewölbe nennt man in der Baukunst jede, aus einzelnen keilförmigen Steinen zusammengesetzte, eine gekrümmte Fläche bildende, Decke über einem von Mauern eingeschlossenen Raume. Jedes Gewölbe muß so eingerichtet sein, daß der Druck, welchen die Steine vermöge ihrer Schwere ausüben, sich nach den Seiten zu fortpflanzt und mithin von dem Mauerwerk getragen wird, auf dem das Ende des Gewölbes aufliegt. Dieses Mauerwerk heißt Widerlager oder, wenn es mehr als Einem Gewölbe zur Unterlage dient, Pfeiler. Man hat verschiedene Arten von Gewölben: einfache und zusammengesetzte, welche man nach der Art, in welcher sie sich krümmen, näher unterscheidet. Zu den einfachen Gewölben gehört das Tonnengewölbe, welches die halbe Oberfläche eines Cylinders oder einer Walze darstellt; das Kugelgewölbe, das die Gestalt einer halben Kugelfläche hat. Das letztere heißt auch Kuppel und wird zuweilen oben mit einer Öffnung versehen, oder es wird eine sogenannte Laterne eingewölbt, damit das Licht einfallen kann. Zu den zusammengesetzten Gewölben gehören unter andern das Kreuzgewölbe, welches aus zwei sich schneidenden Tonnengewölben besteht; das Klostergewölbe, ebenfalls aus zwei sich schneidenden Tonnengewölben zusammengesetzt, die aber in vertieften Rinnen zusammenstoßen; das Spiegelgewölbe, das oben in eine ebene Fläche ausgeht. Bei der Dicke der Gewölbe muß man darauf Rücksicht nehmen, welchen Druck sie auszuhalten haben; gewöhnlich macht man sie so viel Zoll dick, als ihre Weite in Fußen beträgt.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 217.
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