Giro

[223] Giro (spr. Dschiro), ein kaufmännisches, ursprünglich ital. Wort, deutsch: Kreislauf, ist die Übertragung des Eigenthums an einem Wechsel (s.d.) auf einen Dritten, welche durch eine kurze schriftliche Bemerkung auf dem Rücken des Wechsels bewerkstelligt und eben deshalb auch Indossement genannt wird. Derjenige, welcher auf solche Weise einen Wechsel auf einen Andern überträgt, heißt der Girant oder Indossant, Der, auf welchen er übertragen wird, der Indossat oder Girat, Giriren endlich oder indossiren bezeichnet die Handlung selbst, durch welche man ein Giro bewerkstelligt. Ein vollständiges, d.h. ein solches Giro, durch welches der Indossat rechtmäßiger Eigenthümer des an ihn girirten Wechsels wird, muß außer der Benennung des Indossaten und der Unterschrift des Giranten den Ausdruck der Übertragung selbst, sowie Ort und Zeit derselben enthalten. Auch wird dabei in der Regel die Ursache der Übertragung kürzlich bemerkt. Zur Veranschaulichung diene das Schema: »Für mich an Herrn N. N. oder dessen Ordre. Werth empfangen. Leipzig den 27. Januar 1837. A–z.« Durch den Zusatz: »Oder dessen Ordre« wird der N. N. – dies ist der Indossat – berechtigt, den solchergestalt an ihn girirten Wechsel wieder an einen Dritten weiter zu giriren, was überhaupt bis zu Ablauf des Wechsels fortgesetzt werden kann. Durch die Worte: »Werth empfangen« bekennt der A–z (dies ist der Girant), daß er von dem N. N. bereits die im Wechsel selbst ausgedrückte Summe in Werth, also z.B. durch Waaren, erhalten habe. Häufig aber werden die Giri weit kürzer, nämlich durch die bloße Unterschrift des Giranten, abgefaßt, sodaß dem Indossaten die Ausfüllung des Giro überlassen bleibt. Man nennt dies ein Giro in bianco. An mehren Orten, z.B. überall, wo die leipziger Wechselordnung gilt, sind dergleichen Giri verboten. Übrigens ist nicht nöthig, daß das Giro sich auf die ganze Summe des Wechsels erstrecke, sondern man kann auch einen Theil derselben giriren. Ein uneigentliches Giro ist das sogenannte Giro zum Incasso, wodurch nämlich der Girat nicht Eigenthümer des Wechsels wird, sondern nur den Auftrag von dem Giranten erhält, für diesen den Betrag des Wechsels einzucassiren. Ein Wechsel, auf welchem bereits ein oder mehre Giri stehen, heißt nach der kaufmännischen Ausdrucksweise: ein gemachtes Papier, dagegen ein Wechsel ohne Giro: ein Wechsel von der Hand.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 223.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: