Regie

[654] Regie ist ein franz. Ausdruck, welcher sowol die mit Verantwortlichkeit und Rechnungsablegung verbundene Erhebung und Verwaltung gewisser Staatseinkünfte als auch das Bureau oder amtliche Local bezeichnet, wo die betreffenden Geschäfte vorgenommen werden. In Deutschland kam das Wort zuerst in Aufnahme, als Friedrich II. die [654] Accise in Preußen nach franz. Muster einrichtete, und man spricht auch wol von einer Salzregie, womit die vom Staate zum alleinigen Verkauf von Salz angeordnete Verwaltungsbehörde gemeint ist, und von einer Tabacksregie, wo der Verkauf des fabricirten Tabacks, wie z.B. in Östreich und Frankreich, Monopol des Staats ist. Die Regie bei einem Theater umfaßt die Leitung der zu Aufführung der angesetzten Stücke erfoderlichen Anordnungen, d.h. der möglichst guten Besetzung und Einübung der verschiedenen Rollen, der Anberaumung und Leitung der Proben u. dergl. m. und wird gewöhnlich einem dazu geeigneten Schauspieler übertragen, welcher davon Regisseur heißt. Bei großen Theatern wird dieses Geschäft von mehren Regisseuren gemeinschaftlich oder getheilt, d.h. von einem für die Oper, vom andern für das Trauerspiel u.s.w. versehen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 654-655.
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