Separation

[168] Separation heißt zu deutsch Trennung. Als juristischer Kunstausdruck kommt dieses Wort namentlich vor 1) beim Concurs der Gläubiger (s.d.), wo einer gewissen Classe von Gläubigern, Separatisten genannt, das Recht zusteht, die Absonderung eines Theils des Vermögens des Gemeinschuldners von der Concursmasse zu fodern, um aus diesem abgesonderten Theile für sich allein und mit Ausschluß aller übrigen Gläubiger des Gemeinschuldners ihre Befriedigung zu erhalten; 2) bei Trennung einer Ehe (s.d.), wo in vielen Fällen, in welchen eine völlige Scheidung nicht zulässig ist, doch wenigstens auf eine Trennung von Tisch und Bett (separatio quoad thorum et mensam) erkannt werden kann; 3) bei der Referirkunst gibt es eine eigne Methode, die Separationsmethode, nach welcher die einzelnen Theile des zu referirenden Rechtsstreits so viel als möglich voneinander gesondert und jeder für sich vorgetragen und abgehandelt wird; endlich 4) gebraucht man den Ausdruck auch wol bei Theilungen von Gemeinheiten. (S. Gemeinde.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 168.
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