Statthalter

[279] Statthalter nennt man Denjenigen, welcher in einem Lande, in einer Provinz die Stelle des höchsten Oberherrn vertritt. Statthalter hieß aber namentlich in der Republik der vereinigten Niederlande der Oberbefehlshaber über die gesammte Kriegsmacht zu Lande und zu Wasser. Der Titel Statthalter wurde aus den Zeiten der span. Herrschaft beibehalten. Die Würde des Statthalters ging von den einzelnen Provinzen aus, und daher hatte der Generalstatthalter auch in den einzelnen Provinzen verschiedene Rechte. Seine Vorrechte steigerten sich mit der Zeit immer höher und er kam allmälig in den Besitz. der wichtigsten Regierungsrechte. Dies war namentlich der Fall, als 1747 die Generalerbstatthalterschaft eingeführt wurde. Durch Napoleon wurde der Statthalterwürde 1794 ein Ende gemacht; aber der letzte Generalerbstatthalter kehrte 1813 zurück und nahm nach dem Beschlusse des wiener Congresses den Königstitel an.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 279.
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