Verheben

[590] Verheben, Verstauchen, Vertreten sind Ausdrücke, welche eine durch starke Anstrengung oder auch nur rasche Bewegung nach ungewöhnlicher Richtung veranlaßte Störung in der Lage der ein Gelenk umfassenden Bänder und Muskeln oder übermäßige Ausdehnung derselben bezeichnen. Verheben sagt man insbesondere für eine dergleichen Beschädigung an Rückenwirbeln und auch wol für einen Schaden am Unterleibe, welcher von einer Ursache der obigen Art herrührt. An den Hand- und Armgelenken werden solche Beschädigungen verstauchen, an den Füßen vertreten genannt. Schmerzen, Geschwulst und gehemmte Beweglichkeit des beschädigten Theils sind die gewöhnlichen Folgen, denen man aber vor allen Dingen nicht durch Dehnen und Ziehen, um das vermeintlich Verrenkte wieder einzurichten, zu begegnen suchen darf, sondern vielmehr durch Ruhe und kalte Umschläge den Schmerz zu beschwichtigen bemüht sein soll, was meist hinreicht, wenn nicht wirkliche Verrenkung (s.d.) vorhanden ist.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 590.
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