Virilstimme

[611] Virilstimme. Wenn bei Abstimmungen in Versammlungen von öffentlichem Charakter jeder Einzelne befugt ist, für seine Meinung seine Stimme abzugeben und dadurch die Stimmenzahl seiner Ansicht auch der Zahl nach verstärkt wird, so hat er eine Virilstimme. Es wird also dann Mann für Mann oder wie man auch nach dem Lateinischen sagt, viritim abgestimmt. Der Gegensatz davon ist, wenn mehre Personen, Staaten u.s.w. zusammen nur eine Stimme (Curiatstimme) abzugeben haben. (S. Curie.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 611.
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