Weichbild

[677] Weichbild und franz. Banlieue, heißt das außerhalb der Ringmauern gelegene, zu einer Stadt gehörige und ihrer Gerichtsbarkeit unterworfene Gebiet. Die Benennung Weichbild kam erst im 12. Jahrh. auf und man leitet dieselbe mehrfach und z.B. davon her, daß die Grenzen der Stadtfluren durch Crucifixe und andere geweihte Bilder abgegrenzt wurden. Andere nehmen eine Zusammensetzung von Wik oder Weck (vom lat. vicus, ein fester Ort), was so viel wie Stadt hieße, und Bild (oder Siegel, Wappen, Wahrzeichen) derselben, auch wol von Wik und Bill, h. d. Recht, an, wie denn darunter Weichbild auch ein Stadtrecht verstanden wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 677.
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