Wappen

[653] Wappen sind Schilde von verschiedener, z.B. kreis-und länglichrunder, viereckiger und herzförmiger Gestalt deren Fläche, das sogenannte Feld, eine oder mehre Farben zeigt, oft in mehre Felder abgetheilt ist und einzelne oder mehre Figuren (Wappenbilder) enthält, und die als Abzeichen von einzelnen Personen, Gilden und Corporationen, von Familien, ganzen Geschlechtern, von Städten und Ländern, von Inhabern gewisser Würden u. A. mit ausschließlichem Rechte geführt werden. Den Inhalt des Schildes bilden die sogenannten Hauptstücke eines Wappens, wozu als Nebenstücke die Unterschreidungsstücke und die Prachtstücke [653] oder Wappenzierden kommen. Die erstern bestehen in den auf und um den Schild angebrachten Helmen, Hüten, Mützen und Kronen, die letztern in den gleichsam den Hintergrund eines Wappens bildenden Wappenmänteln und in den zu beiden Seiten des Schildes befindlichen Schild-oder Wappenhaltern und etwaigen Ordenszeichen des zeitigen Inhabers. Kronen, jedoch von verschiedener Art, findet man auf kais. und königl., herzoglichen, gräflichen, freiherrlichen Wappen, Hüte und Mützen bei fürstl. Häusern, Cardinälen, Bischöfen, Äbten, geschlossene (Stechhelme) oder offene Helme beim übrigen Adel und auf diesen pflegen noch Federbüsche und allerhand Figuren als Helmschmuck und Zierde angebracht zu werden. Zum Ausmalen der Wappen sind vorzugsweise sieben Farben angenommen, die auch in farbloser Darstellung eines Wappens durch gewisse Zeichen angedeutet werden. Weißer Grund bedeutet nämlich Silber, seine Punkte darin bezeichnen Gold, senkrechte Striche die rothe, wagerechte die blaue, schräge nach rechts (d.h. allemal nach der linken des Beschauers) die grüne, schräge nach links die purpurrothe, gegitterte Striche endlich die schwarze Farbe. Anfangs wurden die Unterscheidungszeichen auf Schild und Helm des Adels willkürlich gewählt und verändert, nahmen indeß allmählig einen bleibenden Charakter an. Zum Siegel bediente der hohe Adel sich der Wappen nicht vor dem 10. Jahrh., allgemein geschah es erst seit dem 13. Jahrh.; ausschließlich wurde das Vorrecht des Adels, ein gewisses Wappen zu führen, erst im 16. Jahrh., und das Wappen eines Nichtadeligen, wenn es ihm nicht durch einen Wappenbrief, d.h. eine dazu ausschließlich berechtigende Urkunde verliehen wurde, kann jeder Andere auch annehmen. – Allianzwappen heißen von vermählten Frauen geführte, wo das der Frau links neben das des Mannes gestellt ist. – Wappenrock war ein mit dem Wappen geziertes Kleid, welches anfänglich die Ritter selbst trugen, nachher aber den Herolden und Dienern abtraten. – Wappenkönig und Wap penherold hieß vordem ein Beamter, welcher in der Wappenkunde oder Heraldik (s.d.) gründlich erfahren war, nach den Grundsätzen derselben neue Wappen zu entwerfen verstand und die Richtigkeit der ihm vorgewiesenen zu beurtheilen wußte. Von ihnen ward bei den Turnieren die Wappenschau vorgenommen, d.h. die Untersuchung der Wappen der Turnierlustigen, um die Überzeugung zu gewinnen, daß ein Jeder das seinem Geschlecht und Stande gemäße Wappen führe und Turnierfähigkeit besitze.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 653-654.
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