Demonstration

[407] Demonstration (lat.), anschauliche Darstellung eines Gegenstandes oder Ereignisses; in der Philosophie s.v.w. Beweis, bes. deduktiver Beweis; im polit. Sinne eine öffentliche, namentlich gemeinschaftliche Kundgebung seiner Gesinnung; in der jurist. Sprache die Beschreibung einer Person oder Sache im Gegensatz zur Benennung; demonstratīv, beweisend, veranschaulichend, auffällig; Demonstratīve, militär. Scheinangriff, um den Gegner über die wahren Absichten zu täuschen (Gegensatz: Dezisive; s. auch Diversion); Demonstratīvum (Mehrheit Demonstratīva), hinweisendes Fürwort; demonstrieren, etwas anschaulich machen, erklären, beweisen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 407.
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