Division [2]

[443] Division, im Frieden Unterabteilung der deutschen Armeekorps, die aus 2-3 fortlaufend numerierten D. bestehen, umfaßt 2-3 Infanterie-, 1 Kavallerie- und 1 Feldartilleriebrigade, während Fußartillerie, Pioniere, Verkehrstruppen, Jäger und Train den Generalkommandos oder ihren Inspektionen direkt unterstellt sind; in Österreich Truppen-D. genannt. Über Infanterie- und Kavalleriedivision s.d. In einigen Heeren auch eine taktische Unterabteilung der Infanterie, Kavallerie oder Artillerie aus 2 Kompagnien, 2 Eskadrons oder 2-3 Batterien. – Divisionär (Divisionsgeneral), der Befehlshaber einer D., gewöhnlich ein Generalleutnant. – In der Marine ist D. ein Verband von mehreren Schiffen (in der deutschen Marine vier) unter einem Divisionschef (Konteradmiral oder Kapitän zur See), je nach der Schiffsart unterschieden: Kreuzer- oder Aufklärungs-D., Linienschiffs-D. und Torpedoboots-D. Die Mannschaft auf Kriegsschiffen wird in D. unter Befehl eines Divisionsoffiziers eingeteilt, welche etwa der Kompagnie entsprechen. (S. Matrosen- und Werftdivision.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 443.
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