Eisenbahnsignale

[492] Eisenbahnsignale, die zur Sicherung des Eisenbahnbetriebes notwendigen Signale, werden durch akustische, optische oder elektr. Telegraphen übermittelt [s. Beilage: Eisenbahnen]. Akustische sind: Bahnsteigglocken, Dampfpfeife, Lokomotivglocken, Hiefhörner etc.; optische: Semaphore, die durch die Stellung eines Hebelarms freie Fahrt, Halt oder Vorsicht angeben; während der Nacht werden diese Signale durch rotes (Halt) und grünes [492] (freie Fahrt) Licht gegeben. Wendescheiben; diese bedeuten »Halt«, wenn sich die volle Scheibe dem Zuge zeigt, »freie Fahrt«, wenn die Scheibe parallel zu den Gleisen steht. Kontrollaparate, meist elektrisch, geben dem diensttuenden Stationsbeamten an, ob die Signale und Weichen richtig gestellt sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 492-493.
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