Erbsünde

[525] Erbsünde (lat. peccātum origināle, origĭnis, hereditarĭum), in der christl. Dogmatik die allgemeine durch den Fall Adams entstandene, sich von Geschlecht zu Geschlecht forterbende Sündhaftigkeit der Menschen, nach Augustin eine naturhafte, aber das Menschengeschlecht gleichwohl schuldigmachende völlige Untüchtigkeit zum Guten, die nur bei den Erwählten durch die Gnade aufgehoben wird, eine Ansicht, die von der kath. Kirche, die den Menschen die Gnade selbst verdienen lassen will, nie in voller Strenge zugelassen ist, von den Reformatoren aber, weil alles menschliche Verdienst Einbildung sei, schroff erneuert wurde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 525.
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