Fälschung

[556] Fälschung (lat. Falsum), die Nachbildung oder Veränderung eines Gegenstandes zu betrügerischen Zwecken; das Reichsstrafgesetzbuch kennt bes. die Spezialdelikte der Münzfälschung (s.d.), Urkundenfälschung (s.d.) und Wechselfälschung (s. Wechsel); Waren-F. wird als Betrug behandelt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 556.
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