Galvanoplástik

643. Galvanoplastischer Apparat.
643. Galvanoplastischer Apparat.

[641] Galvanoplástik, die Benutzung der Elektrolyse (s.d.) zum Niederschlagen konsistenter Metalle aus den Metallsalzlösungen. Der Niederschlag kann entweder von einem Modell abgenommen, als Mater für neue Niederschläge gelten (eigentliche G.) oder auf dem Körper, wo er erzeugt wurde, bleiben (Galvanostegie), wie bei Vergoldungen etc. Die G. erfand Jacobi 1836 und Spencer in Liverpool 1837. Man bringt die durch Einreiben mit Graphit oder andern Metallpulvern an der Oberfläche leitend gemachten Modelle in eine gesättigte Kupfervitriollösung und verbindet sie dann durch eine Metalleitung mit einem Zinkblock in einem porösen Tongefäß, das verdünnte Schwefelsäure enthält und in der Kupfervitriollösung steht [Abb.643]. Der galvanische Strom zersetzt letztere, und das Kupfer schlägt sich auf dem Modell nieder, wo es ein gleiches, aber umgekehrtes Relief desselben bildet, welches nun als Form dient, in der eine originalgetreue Nachbildung des Modells niedergeschlagen werden kann. Die G. wird angewendet zur Herstellung von Figuren, von Kopien von Münzen und Medaillen, zur Anfertigung von Knöpfen, Uhrenschildern, von Kupferplatten, von Kopien gestochener Kupferplatten und von Holzschnitten (Kupferklischees oder Galvanos), von Kopien des Letternsatzes, von Druckplatten für die Buchdruckpresse (Galvanotypie oder Elektrotypie). Bei der galvanischen Plattierung (Galvanostegie) ist das Verfahren im allgemeinen dasselbe; die Auflösungen der betreffenden Metalle sind meist leicht zersetzbare Cyanverbindungen derselben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 641.
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