Genfer Konvention

Flaggen.
Flaggen.

[662] Genfer Konvention, die 22. Aug. 1864 zu Genf abgeschlossene internationale Übereinkunft zur Milderung der vom Kriege unzertrennlichen Übel, erst durch die Haager Friedenskonferenz auf den Seekrieg ausgedehnt. Danach gelten die in Lazaretten und auf dem Schlachtfelde mit der Pflege der Kranken und Verwundeten beschäftigten Personen als neutral und tragen als äußeres Zeichen ein rotes Kreuz auf weißem Grunde [Tafel: Flaggen]. - Vgl. R. Müller (1897), J. Meyer (1901), »Histor. Fragmente etc.« (1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 662.
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