Indemnität

[854] Indemnität (lat.), Straflosigkeit; Indemnitätsbill (bill of indemnity), in England die Bill, welche die Minister für eigenmächtige, im Interesse des Landes vorgenommene Handlungen beim Parlament einbringen, und durch deren Annahme letzteres auf die Erhebung einer Anklage verzichtet. Ähnliches ist auch in die Verfassungen anderer Staaten übergegangen; bedeutungsvoll die vom Ministerium Bismarck nach dem Deutschen Kriege von 1866 beim preuß. Landtag eingeholte I. wegen des während der Konfliktszeit ohne Zustimmung der Landesvertretung geführten Staatsbudgets.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 854.
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