Kabinétt

[913] Kabinétt (frz. cabinet), kleines Nebenzimmer; in fürstl. Schlössern das Wohnzimmer sowie das vertraute Beratungszimmer des Fürsten, daher früher die höchste, in unmittelbarer Beziehung zum Staatsoberhaupte gesetzte Regierungsstelle. Kabinettsminister, früher diejenigen Minister, welche dem Souverän Vortrag erstatten durften, im Gegensatz zu den Konferenzministern, welche als Departementsvorstände nur an den Beratungen der Minister teilnahmen. Mit dem Übergange zur konstitutionellen Staatsverfassung und der damit verbundenen Ministerverantwortlichkeit verlor das K. seine rechtliche Überordnung über die Ministerien und wurde Sekretariat des Regenten in Regierungs- und Privatangelegenheiten (Zivil-K.), das an dessen Befehle gebunden ist, doch wird häufig auch jetzt noch das Gesamtministerium als K. bezeichnet. In Preußen besteht außer dem Zivil-K. noch ein Militär- und ein Marine-K., Behörden, welchen die Bearbeitung und die Bekanntmachung aller auf die Armee und die Marine bezüglichen Entschlüsse des Monarchen obliegt. Kabinettsfrage, eine Frage, von deren Entscheidung das Verbleiben der Minister im Amte abhängt; Kabinettsjustiz, Einwirkung der Regierung auf den Gang vor Gericht anhängiger Prozesse; Kabinettsorder, Kabinettsbefehl, unmittelbarer Befehl des Fürsten; Kabinettsachen, alle Angelegenheiten, auf deren Entscheidung der Regent direkt einwirkt; Kabinettschreiben, im Gegensatz von Kanzleischreiben, ein privates Schreiben des Souveräns, ohne Gegenzeichnung eines Ministers. – K., auch Zimmer, worin Sehenswürdigkeiten, bes. Kunstsachen, ausgestellt sind: Kabinettsmaler, Maler, der bes. kleinere treffliche Arbeiten liefert; Kabinettsmalerei, Glasmalerei für profane Bauwerke, im Gegensatz zu der monumentalen für Kirchen; Kabinettstück, ausgezeichnetes Kunstwerk kleinern Umfangs.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 913.
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