Leibrente

[38] Leibrente, eine in periodischen Leistungen wiederkehrende Rente in Geld oder andern vertretbaren Sachen, zu der jemand für seine Person und Lebenszeit oder auf eine bestimmte Reihe von Jahren auf Kosten eines andern berechtigt ist. (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §§ 759-761.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 38.
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