Menschenraub

[167] Menschenraub (Plagĭum), Verbrechen, das begeht, wer sich eines Menschen durch List, Drohung oder Gewalt bemächtigt, um ihn in hilfloser Lage auszusetzen oder in Sklaverei, Leibeigenschaft, auswärtige Kriegs- oder Schiffsdienste zu bringen, vom Deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 234) mit Zuchthaus bedroht. Kinderraub oder Kinderdiebstahl, die Entziehung einer minderjährigen Person durch List, Drohung oder Gewalt aus der Obhut ihrer Eltern, ihres Vormunds oder Pflegers, wird mit Gefängnis oder, wenn zu gewinnsüchtigen oder zu unsittlichen Zwecken begangen, mit Zuchthaus bestraft (Deutsches Reichsstrafgesetzb. § 235).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 167.
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